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BGH, 11.02.1958 - 5 StR 535/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
Auszug aus BGH, 11.02.1958 - 5 StR 535/57
Für die Frage der Straffreiheit kommt es aber darauf an, welche Gesamtstrafe für alles das zu verhängen wäre, was der Angeklagte bis zu dem Stichtage in strafbarer Weise getan hat (BGHSt 5, 136). - RG, 02.10.1931 - I 326/31
Wann beginnt die Verjährung der Beihilfe zu einer fortgesetzten Handlung oder …
Auszug aus BGH, 11.02.1958 - 5 StR 535/57
Dann beginnt, sobald dieser Teil der Haupttat abgeschlossen ist, die Verjährung für den Gehilfen zu laufen (RGSt 65, 361, 362). - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 1160/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.02.1958 - 5 StR 535/57
Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof schon in einer unveröffentlichten Entscheidung vom 24. April 1952 - 3 StR 1160/51 - zu § 1 StFG 1949 aufgestellt; dort hatte eine Witwe vorgespiegelt, ihr Ehemann sei Beamter gewesen, und hatte sich dadurch laufende Versorgungsbezüge verschafft. - RG, 29.01.1909 - II 967/08
1. Kann Betrug dadurch verübt werden, daß sich der Verfasser eines Testaments …
Auszug aus BGH, 11.02.1958 - 5 StR 535/57
Erst damit begann die fünfjährige Verjährungsfrist zu laufen (RGSt 42, 171).
- BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung - …
Für den ersten Fall hat sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil von 11. Februar 1958 - 5 StR 535/57).